Zustiftung für Ihr Lieblingsprojekt

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung Naturlandschaften Brandenburg dauerhaft und nachhaltig. Ihre Zustiftung fließt in das Stiftungskapital und bleibt dort dauerhaft gebunden. Die Zinserträge stehen für die Aufgaben der Wildnisentwicklung zur Verfügung und bieten eine stabile und verlässliche Grundlage für die Weiterführung unserer Arbeit.
Namensfonds als Förderung mit dem besonderen Akzent
Namensfonds sind eine besondere Form der Zustiftung. Ab einem Mindestkapital von 20.000 Euro können wir einen Namensfonds errichten. Der Fonds wird im Kapital der Stiftung gesondert geführt und trägt den Namen, den Sie dafür vorgesehen haben. Die Erträge des Namensfonds fließen dauerhaft in die Wildnisentwicklung.
Treuhandstiftung
Zustiftungen sind vielfältig. Treuhandstiftungen sind unselbständige Stiftungen unter dem Dach unserer Stiftung. Im Gegensatz zu rechtlich selbständigen Stiftungen entfällt bei Treuhandstiftungen das aufwendige steuerrechtliche Genehmigungsverfahren sowie die unmittelbare staatliche Aufsicht. In der Satzung können Sie als Stifter den Zweck festlegen. Damit wird der Stiftungszweck nachhaltig durch die Erträge Ihrer Treuhandstiftung umgesetzt. Es ist ein Mindestkapital von 500.000 Euro zu empfehlen.
Übrigens, Treuhandstiftungen können auch von einer aus mehreren Personen bestehenden Stiftergemeinschaft errichtet werden.
Gern informieren wir Sie persönlich über laufende Projekte und Fördermöglichkeiten.